Aktuelles bei ETA Siemer
Ausbildung für Bediener von Hubarbeitsbühnen
Zu den technischen Arbeitsmitteln mit einem besonders hohen Gefährdungspotenzial zählen die Hubarbeitsbühnen. Auch andere Hebegeräte, wie zum Beispiel mobile Hebebühnen und Scherenarbeitsbühnen, gehören dazu. Die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft schreiben eine Unterweisung für Bediener und eine Schulung an Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen vor. Zudem sind Unternehmen verpflichtet, ihr Personal über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren mindestens einmal jährlich in Form einer Unterweisung aufzuklären.
Die Bedienung von Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen beinhaltet eine große Verantwortung für die Sicherheit aller Beteiligten. Personen, die diese Tätigkeit ausüben, müssen über die notwendigen praktischen Fertigkeiten verfügen. Aber auch ein fundiertes Hintergrundwissen zur Funktionsweise sollte vorhanden sein. Zu den wichtigsten Aspekten der Nutzung gehören die Vorschriften für Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen. Mit der Unterweisungen zum Hubarbeitsbühnen vermittelt die Elektrotechnische Akademie Siemer alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Grundkenntnisse.
Der DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" sieht hierfür eine praktische und theoretische Ausbildung vor. Diese Ausbildung schließt mit einem Ausbildungsnachweis ab. Dieser wird umgangssprachlich auch als "Hebebühnen-Führerschein" bzw. Hubarbeitsbühnen-Führerschein" bezeichnet. Hin und wieder liest man auch von einem Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen.
Mit den Schulungen für Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen, vermitteln wir alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Grundkenntnisse:
- Unterweisungen für Personen mit und ohne Vorkenntnisse
- Jährliche Unterweisungen für das Bedienen von Hubarbeits- und Hebebühnen
Ihr Unternehmen benutzt Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen für verschiedene Arbeiten? Dann lassen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von uns schulen. Weitere Informationen zum Seminar finden Sie hier.