A11 Wiederholungsseminar für Sicherheitsbeauftragte
Nach den §22 Sozialgesetzbuch 7 sind Sie als Unternehmer verpflichtet ab 20 Mitarbeiter mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu stellen. Die Sicherheitsbeauftragten haben Sie als Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen. Ein Auffrischungsseminar sollte laut DGUV Information 211-042 spätestens alle 3-5 Jahre erfolgen
- Aktuelle Änderungen in Gesetzen, DGUV-Regelwerken, Normen und technischen Regeln
- Aktuelle Beispiele und Gerichtsurteile
- Gefahren und Gefährdungen im täglichen Alltag
- Gefährdungsermittlung und -Beurteilung
- Kommunikation zwischen Sicherheitsbeauftragten und Führungskräften
- Praxis des Sicherheitsbeauftragten
- Erfahrungsaustausch / Diskussion
1 Tag
1.Tag: 9:00 – 16:30 Uhr Theoretischer und praktischer Unterricht
Das Seminar wird in Form einer Präsentation mit umfangreichen Diskussionsmöglichkeiten der Teilnehmer durchgeführt. Praktische Übungen und Anschauungsobjekte sowie Sicherheitslehrfilme sorgen für einen hervorragenden praktischen Bezug.
Jeder Seminarteilnehmer erhält eine umfangreiche Seminarunterlage, die als Nachschlagewerk für die praktische Umsetzung im Betrieb wertvolle Hinweise enthält.
Termine
als Inhouseseminar buchbar
Informationen
Dauer: 1 Tag
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Anmeldung zum Seminar
Unsere Seminare Arbeitssicherheit sind beliebt bei Firmen aus den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Hamburg. Kunden kommen u. a. aus Osnabrück, Bielefeld, Hannover, Münster, Meppen, Oldenburg, Emden, Leer oder Bremerhaven um eine Ausbildung, Weiterbildung oder Auffrischung im Bereich Arbeitssicherheit zu absolvieren.