A33 Jährliche Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen
Durch das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift sind Unternehmer verpflichtet, ihre Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, mindestens einmal im Jahr zu unterweisen und dieses zu dokumentieren. Dies gilt auch für den Bereich von Hubarbeitsbühnen.
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
- Unfallgeschehen
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfung
- Sondereinsätze
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Standsicherer Aufbau
- Standsicheres Verfahren
- Einüben der Steuerungsfunktionen
- Einüben der Funktion des Notablasses
1 Tag
1.Tag: 9:00 – 16:30 Uhr Theoretischer und Praktischer Unterricht
Das Seminar wird in Form einer Präsentation mit umfangreichen Diskussionsmöglichkeiten der Teilnehmer durchgeführt. Praktische Übungen und Anschauungsobjekte sowie Sicherheitslehrfilme sorgen für einen hervorragenden praktischen Bezug.
Jeder Seminarteilnehmer erhält eine umfangreiche Seminarunterlage, die als Nachschlagewerk für die praktische Umsetzung im Betrieb wertvolle Hinweise enthält.
Termine
als Inhouseseminar buchbar
Informationen
Dauer: 1 Tag
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Anmeldung zum Seminar
Unsere Seminare Arbeitssicherheit sind beliebt bei Firmen aus den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Hamburg. Kunden kommen u. a. aus Osnabrück, Bielefeld, Hannover, Münster, Meppen, Oldenburg, Emden, Leer oder Bremerhaven um eine Ausbildung, Weiterbildung oder Auffrischung im Bereich Arbeitssicherheit zu absolvieren.