E61 Arbeitssicherheitsunterweisung für Elektrofachkräfte (EFK)
Durch das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift sind Unternehmer verpflichtet, ihre Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, mindestens einmal im Jahr zu unterweisen und dieses zu dokumentieren. Angesichts der hohen finanziellen Kosten und eines zusätzlichen und erheblichen Zeitaufwandes bei einem Unfall klingt das mehr als plausibel.
Vielen Unternehmern und Vorgesetzten bereitet aber gerade diese Verpflichtung zur Unterweisung ihrer Mitarbeiter in der Praxis oftmals erhebliche Umsetzungsprobleme. Der zeitliche Aufwand, Planungsprobleme bei der Umsetzung, aber auch der Mangel an rhetorischen Fähigkeiten hindert vielfach die Vorgesetzten daran, dieses Führungsinstrument Unterweisung durchzuführen. Aber gerade bei einem Unfall werden diese Vorgesetzten hinsichtlich ihrer Verpflichtungen auf Durchführung von Unterweisungen befragt. Eventuell entsteht hier schon ein Straftatbestand.
Unterweisen heißt: Führungsaufgaben wahrnehmen. Unterweisen bedeutet: Mitarbeiter zu motivieren, sicherheitsbewusstes Arbeiten zu einer Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Mitarbeiter müssen dabei in die Lage versetzt werden, Gefahren zu erkennen, eingeschliffene Vorgehensweisen zu überprüfen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten.
- Neuerungen in den Normen und Vorschriften
- Gefahren des elektrischen Stromes
- Erste Hilfe bei elektrischen Unfällen
- Persönliche Schutzausrüstung (PSAgS)
- Instandhaltungsarbeiten in elektrischen Anlagen
- Elektrotechnische Arbeiten in Ex Bereichen
- Elektrotechnische Arbeiten in leitfähiger Umgebung
- Elektrotechnische Arbeiten in Hochspannungsanlagen bzw. mit erhöhter Gefährdung
- Arbeiten an Batterieanlagen
- Arbeiten auf Baustellen
- Arbeiten mit Fremdfirmen
- Arbeiten im spannungsfreien Zustand - Interaktive Schulung zu den fünf Sicherheitsregeln
- Verantwortliche Personen nach der DIN VDE 0105-100
- TRBS 1203 – Befähigte Person zum Prüfen elektrischer Betriebsmittel –
- Prüfen von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen
- Weitere Inhalte nach Absprache möglich
Die aufgeführten Schwerpunkte bilden den Rahmen des Seminars.
Je nach Wünschen und Anregungen der Teilnehmer werden die Inhalte ergänzt und vertieft. Ihre individuellen Fragen werden in den Seminarablauf einbezogen und ausführlich geklärt.
1/2 Tag
Das Seminar wird in Form einer Präsentation mit umfangreichen Diskussionsmöglichkeiten der Teilnehmer durchgeführt. Praktische Übungen und Anschauungsobjekte sowie Sicherheitslehrfilme sorgen für einen hervorragenden praktischen Bezug.
Jeder Seminarteilnehmer erhält eine umfangreiche Seminarunterlage, die als Nachschlagewerk für die praktische Umsetzung im Betrieb wertvolle Hinweise enthält.
Termine
als Inhouseseminar buchbar
Informationen
Dauer: 1/2 Tag
Downloads
Anmeldung zum Seminar
Unsere Seminare Elektrosicherheit sind beliebt bei Firmen aus den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Hamburg. Kunden kommen u. a. aus Osnabrück, Bielefeld, Hannover, Münster, Meppen, Oldenburg, Emden, Leer oder Bremerhaven um eine Ausbildung, Weiterbildung oder Auffrischung im Bereich Elektrosicherheit durchzuführen.