Beratung EXPLOSIONSSCHUTZ
Der Explosionsschutz im Betrieb stellt Unternehmer oftmals vor eine große Herausforderung. Zum einen müssen die gesetzlichen Vorschriften eingehalten und umgesetzt werden sowie zum anderen sind für Mitarbeiter sichere Arbeitsplätze zu schaffen. Mögliche Explosionsrisiken sind zu minimieren und wirksame Schutzmaßnahmen zu implementieren. Unsere Spezialisten unterstützen Sie den Anforderungen gerecht zu werden und sämtliche Arbeitsplätze mit Explosionsrisiken sicher zu gestalten. Für ein erstes Orientierungsgespräch, auch vor Ort vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.
Alle Maßnahmen zur Umsetzung des vorbeugenden Explosionsschutzes sind technisch sehr anspruchsvoll sowie die rechtlichen Auflagen dazu sehr umfassend und vielfältig. Da Unternehmer und Führungskräfte diese Auflagen nur in Ausnahmefällen selber erfüllen, ist die Benennung eines Explosionsschutzbeauftragten daher eine logische Konsequenz. Unsere Spezialisten übernehmen in Ihrem Unternehmen die anspruchsvolle Aufgaben des Explosionsschutzbeauftragten und schaffen somit Rechtssicherheit. Unser Angebot ist auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse sowie der individuellen Anforderungen zugeschnitten und umfasst unter anderem:
- Zentrale Ansprechpartner für alle Maßnahmen, die den betrieblichen Explosionsschutz betreffen
- Analyse des Istzustands und Ableitung von Schutzmaßnahmen
- Erstellung der erforderlichen Dokumente (Explosionsschutzdokument, Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrenabwehrplan)
- Schaffung und Pflege einer Arbeitsorganisation und Freigabescheinen
- Regelmäßige Begehungen betroffener Arbeitsbereiche
- Planung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Koordinierung von Baumaßnahmen und Prüfungen
- Unterweisung von Mitarbeitern im Explosionsschutz
- Überwachung von Schutzmaßnahmen und Prüfungen
- Kontakt zu Behörden und der Feuerwehr
Im Explosionsschutz hängt das Funktionieren des Schutzkonzeptes von einem ordnungsgemäßen Zustand der überwachungsbedürftigen Anlage sowie der darin befindlichen Geräte und Schutzsysteme ab.
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind nach Betriebssicherheitsverordnung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen, nach Instandsetzung und wiederkehrend auf Explosionssicherheit zu prüfen.
Die der BetrSichV. nachgelagerte TRBS 1201 unterscheidet bei den Prüfarten zwischen Ordnungsprüfung und technischer Prüfung. Während bei der Ordnungsprüfung die formale Ordnung (Unterlagen, Betriebserlaubnis etc.) geprüft wird, gehören zur technischen Prüfung Sichtprüfungen, Funktionsprüfungen, Messungen, Laborprüfungen usw.
Unsere Experten prüfen Ihre Ex-Anlage nach BetrSichV §§ 15,16. Im Vorfeld überarbeiten wir, auf Ihren Wunsch, die bestehende Technische Dokumentation, so dass die technische Prüfung, durch ein zusammen entwickeltes Prüfkonzept reibungslos erfolgen kann.
Unternehmen haben bei Gefahr durch explosionsfähige Atmosphäre ein Explosionsschutzdokument zu erstellen und dieses aktuell zu halten. Werden Arbeitsmittel und/oder Arbeitsabläufe verändert, so ist auch das Dokument zu überarbeiten. Grundlage ist hierzu jeweils eine Gefährdungsbeurteilung.
Wir erstellt für Sie das erforderliche Explosionsschutzdokument-/ konzept inklusive aller geforderten Dokumente gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Unser Angebot ist auf die Bedürfnisse und Anforderungen individuell zugeschnitten und beinhaltet folgende Punkte:
- Erfassen der baulichen und geografischen Gegebenheiten
- Erstellen der Verfahrensbeschreibung für den Explosionsbereich
- Abgleich mit dem Gefahrstoffkataster und der Sicherheitsdatenblätter
- Ermittlung und Bewertung der Explosionsgefährdungen
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV / BetrSichV
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG
- Erstellung des Explosionsschutzdokuments nach GefStoffV § 6
- Erstellung eines Ex-Zonenplans für den Ex-Bereich
- Erarbeitung eines Schutzkonzeptes für den Ex-Bereich
- Erstellung der notwendigen Betriebsanweisungen für den Ex-Bereich
- Erstellung eines Fremdfirmenmanagements – gem. § 15 GefStoffV (Fremdfirmen)
- Zusammenfassung der ergänzenden Dokumente zum Explosionsschutzkonzept
- Umsetzungsempfehlungen der Maßnahmen aus dem Explosionsschutzdokument
- Umsetzungsempfehlung für das Anbringen der vorgeschriebenen Beschilderung
- Einweisung der verantwortlichen Personen im Umgang mit dem Explosionsschutzkonzept
- Erstellung einer Komplettdokumentation für den Ex-Bereich in Datei- und Papierform